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neue Wiederholungsfristen |
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Geschrieben von Alexander Gruber
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Es gibt neue Wiederholungsfristen für nicht bestandene Prüfungen. Hier eine kurze Zusammenfassung des Textes: Sollten Sie bei Prüfungsleistungen im Wintersemester 2006/2007 erstmals die Note „nicht ausreichend“ oder das Prädikat „ohne Erfolg abgelegt“ erzielt haben, so beachten Sie bitte folgende Prüfungsrechtliche Regularien, um rechtliche Nachteile zu vermeiden: |
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